Bitte beachten Sie:
Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt ins Stadtbad nur mit geeigneter Begleitperson gestattet.
Pro Begleitperson max. 5 Kinder, davon min. 2 mit Frühschwimmerabzeichen.
Ab 10 Jahren ist der Zutritt alleine nur gestattet, wenn Kinder nachweislich sicher schwimmen können. Der Nachweis ist auf Anforderung durch eine personifizierte Urkunde (z. B. Jugendschwimmabzeichen Bronze) vorzulegen.
Straßenkleidung ist im Schwimmbad nicht erlaubt, sondern nur Badebekleidung (Badehose, Badeanzug, Bikini, Burkini) aus entsprechendem Material. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung ist verboten.